Örtliche Beschränkungen
In Friedhöfen, allgemein zugänglichen Parkanlagen sowie auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Örtliche Beschränkungen
In Friedhöfen, allgemein zugänglichen Parkanlagen sowie auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen darf die Jagd nicht ausgeübt werden.