Prüfungszeugnis
Lautet das Prüfungsergebnis auf "bestanden" oder "mit sehr gutem Erfolg bestanden", ist dem Prüfungswerber ein vom Vorsitzenden und den Prüfungskommissären unterfertigtes Zeugnis auszuhändigen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Prüfungszeugnis
Lautet das Prüfungsergebnis auf "bestanden" oder "mit sehr gutem Erfolg bestanden", ist dem Prüfungswerber ein vom Vorsitzenden und den Prüfungskommissären unterfertigtes Zeugnis auszuhändigen.