Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Amtsenthebung

Ein Jagdschutzorgan ist von Amts wegen seines Amtes zu entheben, wenn es entgegen seinen Fortbildungsverpflichtungen während der betreffenden Jagdperiode nicht nachkommt.