Abschnitt I
Jagdprüfung
. Der Wiener Landesjagdverband hat mindestens einmal jährlich eine Jagdprüfung abzuhalten.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt I
Jagdprüfung
. Der Wiener Landesjagdverband hat mindestens einmal jährlich eine Jagdprüfung abzuhalten.