Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Altersklassen

Das Schalenwild wird in drei Altersklassen eingeteilt:

1. Zur Altersklasse III (Jugendklasse) gehören neben Kälbern, Kitzen und Lämmern

a) beim Rotwild: ein- bis vierjährige Hirsche und ein- und zweijährige Tiere;

b) beim Rehwild: einjährige Rehböcke und Rehgeißen;

c) beim Gamswild: ein- bis dreijährige Gamsböcke und Gamsgeißen;

d) beim Steinwild: ein- bis vierjährige Steinböcke und Steingeißen;

e) beim Muffelwild: ein- und zweijährige Widder und Schafe.

2. Zur Altersklasse II (Mittelklasse) gehören:

a) beim Rotwild: fünf- bis neunjährige Hirsche sowie alle Tiere, die nicht zur Klasse III gehören;

b) beim Rehwild: zwei- bis vierjährige Rehböcke sowie alle Rehgeißen, die nicht zur Klasse III gehören;

c) beim Gamswild: vier- bis siebenjährige Gamsböcke und vierbis neunjährige Gamsgeißen;

d) beim Steinwild: fünf- bis neunjährige Steinböcke und fünfbis elfjährige Steingeißen;

e) beim Muffelwild: drei- bis fünfjährige Widder und drei- bis sechsjährige Schafe.

3. Zur Altersklasse I (Ernteklasse) gehören:

a) beim Rotwild: zehnjährige und ältere Hirsche;

b) beim Rehwild: fünfjährige und ältere Rehböcke;

c) beim Gamswild: achtjährige und ältere Gamsböcke und zehnjährige und ältere Gamsgeißen;

d) beim Steinwild: zehnjährige und ältere Steinböcke und zwölfjährige und ältere Steingeißen;

e) beim Muffelwild: sechsjährige und ältere Widder und siebenjährige und ältere Schafe.