Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anerkennung als Lehrberechtigter und Ausbilder

Die Anerkennung als Lehrberechtigter und als Ausbilder erfolgt durch den Tiroler Jägerverband nach Anhören des zuständigen Bezirksjägermeisters und des Berufsjägervertreters ().