Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grafische Darstellung und Beschreibung der Verjüngungsdynamik

(1) Die grafische Darstellung und Beschreibung der Verjüngungsdynamik hat jedenfalls zu enthalten:

a) die Kategorisierung der Entwicklungen () und Einwirkungen () nach Art und Intensität je Baumartgruppe, gegliedert nach Jagdgebieten;

b) Angaben über den konkreten Handlungsbedarf ().

(2) Der konkrete Handlungsbedarf () ist grafisch in den Farben darzustellen wie folgt:

a) Grün: Kein Handlungsbedarf;

b) Braun: Geringer Handlungsbedarf;

c) Hellblau: Mittlerer Handlungsbedarf;

d) Dunkelblau: Hoher Handlungsbedarf.

(3) Die Waldweideflächen (Kleintierweide, Großtierweide sowie Groß- und Kleintierweide) sind in der grafischen Darstellung schraffiert abzubilden.

(4) In der JAFAT () sind die Inhalte nach Abs. 1 bis 3 auf Jagdgebiets-, Hegebezirks- und Bezirksebene darzustellen.