Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbiss-Fege-Index

(1) Mit dem Verbiss-Fege-Index wird die gegenwärtige Verbiss- und Fegeintensität der jeweiligen Baumartgruppe ermittelt.

(2) Ein Verbiss-Fege-Index wird nur ermittelt, wenn der Entwicklungsindex () eine Punkteanzahl zwischen „0“ und „6“ aufweist.

(3) Der Verbiss-Fege-Index wird in einem Punktewert von 0 bis 3 ausgedrückt. Dieser entspricht der höchsten aus der Verbiss- bzw. Fegeeinwirkung nach den bis 5 sowie 10 Abs. 2 und 3 ermittelten Einwirkungsstufe.