Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berechnung des Steinwildbestandes

(1) Die Überlebensrate der Kitze beim Steinwild () ist in Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensraum der Population mit 50 v.H. bis 75 v.H. anzunehmen.

(2) Das Geschlechterverhältnis des Zuwachses () wird mit dem Verhältnis 1:1 bestimmt.

(3) Die Verlustrate () ist in Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensraum der Population anzunehmen wie folgt:

a) bei Geißen und Böcken der Altersklasse III und Geißen der Altersklasse I: mit 0 v.H. bis 10 v.H.;

b) bei Böcken der Altersklasse I: mit 0 v.H. bis 15 v.H.