Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berechnung des Rehwildbestandes

(1) Die Zuwachsrate () beim Rehwild ist in Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensraum der Population mit 100 v.H. bis 130 v.H. anzunehmen.

(2) Das Geschlechterverhältnis des Zuwachses () ist mit jenem des Kitzabganges des Vorjahres anzunehmen. Liegt dieses Verhältnis (Bockkitz zu Geißkitz) außerhalb der Bandbreite von 2:1 bis 1:2, ist es mit dem innerhalb dieser Bandbreite nächstgelegenen zu bestimmen. In begründeten Ausnahmefällen ist der Berechnung ein Geschlechterverhältnis von 1:1 zugrunde zu legen.