Prüfungszeugnis
Über die bestandene Prüfung ist dem Prüfungswerber ein von den Kommissionsmitgliedern unterfertigtes Zeugnis entsprechend der Anlage 5 auszustellen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Prüfungszeugnis
Über die bestandene Prüfung ist dem Prüfungswerber ein von den Kommissionsmitgliedern unterfertigtes Zeugnis entsprechend der Anlage 5 auszustellen.