1. Abschnitt
Bezirksjagdbeirat
Geschäftsordnung
Die in der Anlage enthaltene Geschäftsordnung für den Bezirksjagdbeirat bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Bezirksjagdbeirat
Geschäftsordnung
Die in der Anlage enthaltene Geschäftsordnung für den Bezirksjagdbeirat bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.