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Es ist untersagt, unverteidigte Häfen, Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude zu beschießen, weil sie Auflagen in Geld nicht bezahlt haben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Es ist untersagt, unverteidigte Häfen, Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude zu beschießen, weil sie Auflagen in Geld nicht bezahlt haben.