Gegenstand
. Der Bund trägt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Kosten der In-vitro-Fertilisation ( bis 4 des Fortpflanzungsmedizingesetzes, BGBl. Nr. 275/1992).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand
. Der Bund trägt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Kosten der In-vitro-Fertilisation ( bis 4 des Fortpflanzungsmedizingesetzes, BGBl. Nr. 275/1992).