Geltungsbereich
. Diese Verordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, die dem Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 betreffend die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen unterliegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltungsbereich
. Diese Verordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, die dem Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 betreffend die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen unterliegen.