Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständige Behörde

. Zuständige Behörde im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Finanzamt für Großbetriebe. Die zuständige Behörde ist berechtigt, mit den Vergütungsberechtigten unmittelbar zu verkehren.