Wirkungen der Ehelichkeit und der Legitimation
. Die Wirkungen der Ehelichkeit und der Legitimation eines Kindes sind nach dessen Personalstatut zu beurteilen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Wirkungen der Ehelichkeit und der Legitimation
. Die Wirkungen der Ehelichkeit und der Legitimation eines Kindes sind nach dessen Personalstatut zu beurteilen.