Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Todeserklärung und Beweisführung des Todes

. Die Voraussetzungen, die Wirkungen und die Aufhebung einer Todeserklärung oder einer Beweisführung des Todes sind nach dem letzten bekannten Personalstatut des Verschollenen zu beurteilen.