Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. – Das vorliegende Übereinkommen wird hinsichtlich der Beziehungen zwischen den Staaten, die es ratifizieren, an die Stelle der am 5. Juni 1935 zu Rom unterzeichneten Internationalen Konvention für die Vereinheitlichung der Analysenmethoden der Weine im internationalen Handel treten.