Ersuchen, Mitteilungen und Einwände
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen unterrichtet alle Vertragsparteien und alle Staaten über alle Ersuchen, Mitteilungen und Einwände nach und das Datum des Inkrafttretens einer Änderung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ersuchen, Mitteilungen und Einwände
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen unterrichtet alle Vertragsparteien und alle Staaten über alle Ersuchen, Mitteilungen und Einwände nach und das Datum des Inkrafttretens einer Änderung.