Anlagen
1. Die Anlagen dieses Übereinkommens sind Bestandteil des Übereinkommens.
2. Neue Anlagen, die andere Kontrollbereiche betreffen, können diesem Übereinkommen nach dem Verfahren der oder 24 hinzugefügt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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1. Die Anlagen dieses Übereinkommens sind Bestandteil des Übereinkommens.
2. Neue Anlagen, die andere Kontrollbereiche betreffen, können diesem Übereinkommen nach dem Verfahren der oder 24 hinzugefügt werden.