Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufrechterhaltung wohlerworbener Rechte

Dieses Übereinkommen läßt Rechte unberührt, die auf Grund des innerstaatlichen Rechtes der Verbandsstaaten oder infolge von Übereinkünften zwischen diesen Staaten erworben worden sind.