Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterzeichnung

Diese Akte wird für jeden Verbandsstaat und für jeden anderen Staat zur Unterzeichnung aufgelegt, der auf der Diplomatischen Konferenz, welche diese Akte angenommen hat, vertreten war. Sie liegt bis zum 31. Oktober 1979 zur Unterzeichnung auf.