Jeder Vertragsstaat bedroht die in genannten Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jeder Vertragsstaat bedroht die in genannten Straftaten mit angemessenen Strafen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.