Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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– Finanzierung der Welt-Anti-Doping-Agentur zu gleichen Anteilen

Die Vertragsstaaten unterstützen den Grundsatz, wonach die staatlichen Behörden und die Olympische Bewegung den gebilligten jährlichen Kernhaushalt der Welt-Anti-Doping-Agentur zu gleichen Teilen übernehmen.