– Finanzierung der Welt-Anti-Doping-Agentur zu gleichen Anteilen
Die Vertragsstaaten unterstützen den Grundsatz, wonach die staatlichen Behörden und die Olympische Bewegung den gebilligten jährlichen Kernhaushalt der Welt-Anti-Doping-Agentur zu gleichen Teilen übernehmen.
