. Dieses Abkommen läßt den Grundsatz unberührt, daß die im bezeichneten strafbaren Handlungen, ohne daß sie an sich straflos gelassen werden dürfen, in jedem Land nach den allgemeinen Regeln der inneren Gesetzgebung gekennzeichnet, verfolgt und abgeurteilt werden.
Schriftgröße: 100 %
