Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Hohen Vertragschließenden Teile kommen dahin überein, daß ihre statistischen Dienststellen die auf Grund der Bestimmungen des gegenwärtigen Abkommens aufgestellten und veröffentlichten statistischen Nachweisungen unmittelbar austauschen werden.