Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unbeschadet aller anderen Bestimmungen dieses Abkommens ist nicht mehr anwendbar, sobald ein ausübender Künstler seine Zustimmung dazu erteilt hat, daß seine Darbietung einem Bildträger oder einem Bild- und Tonträger eingefügt wird.