Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vorschriften und Fristen für den Austausch von Genehmigungsformularen sowie die Rückgabe benützter Genehmigungen werden zwischen den zuständigen Behörden der Vertragschließenden Teile einvernehmlich festgelegt.

Beachte: Das Abkommen ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten und mit 19. März 1979 wieder in Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 119/1979).