Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regelmäßige und nicht regelmäßige Personentransporte mit Omnibussen, einschließlich Touristentransporte mit Omnibussen und Personenkraftwagen sowie Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen zwischen beiden Staaten und im Transitweg durch ihre Gebiete auf den für den internationalen Straßenverkehr freien Straßen werden in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Abkommen durchgeführt.

Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.