Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Ausschußmitglieder erhalten mit Zustimmung der Generalversammlung der Vereinten Nationen Bezüge aus Mitteln der Vereinten Nationen; die näheren Einzelheiten werden von der Generalversammlung unter Berücksichtigung der Bedeutung, die den Aufgaben des Ausschusses zukommt, festgesetzt.