Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorbehaltlich des Artikels 1 können Personen, die behaupten, in einem ihrer im Pakt anerkannten Rechte verletzt zu sein, und die alle zur Verfügung stehenden innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft haben, dem Ausschuß eine schriftliche Mitteilung zur Prüfung einreichen.