. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
1. hinsichtlich der Bundesminister für Finanzen;
2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
1. hinsichtlich der Bundesminister für Finanzen;
2. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten.