Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die vorstehenden Artikel schließen nicht aus, daß den Behörden eines Vertragsstaates auf diplomatischem oder auf einem durch besondere Übereinkunft vorgesehenen Wege alle Urkunden oder Entscheidungen übermittelt werden, die den Personenstand einer im Hoheitsgebiet dieses Staates geborenen Person betreffen.