Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Notifikationen

Der Generaldirektor notifiziert den Regierungen der Mitgliedstaaten der Organisation jedes der in den Artikeln 8 (2), 10 (2) und (3), 11, 12, 13 und 14 bezeichneten Ereignisse.

Geschehen zu Genf, am 20. April 1989.