. Die gegenwärtige Konvention legt keinem der vertragschließenden Staaten eine Verpflichtung auf, die seinen Rechten oder Pflichten als Mitglied des Völkerbundes widerstreiten würde.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die gegenwärtige Konvention legt keinem der vertragschließenden Staaten eine Verpflichtung auf, die seinen Rechten oder Pflichten als Mitglied des Völkerbundes widerstreiten würde.