Rechnungsjahr der Immobilienfonds
. Das Rechnungsjahr der Immobilienfonds ist das Kalenderjahr, falls die Fondsbestimmungen nichts anderes anordnen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechnungsjahr der Immobilienfonds
. Das Rechnungsjahr der Immobilienfonds ist das Kalenderjahr, falls die Fondsbestimmungen nichts anderes anordnen.