Zeitpunkt des Kostenersatzes
. Die gemäß ermittelten Kosten sind von der Bundesministerin für Justiz binnen 14 Tagen nach Rechtskraft des Bescheides zu ersetzen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zeitpunkt des Kostenersatzes
. Die gemäß ermittelten Kosten sind von der Bundesministerin für Justiz binnen 14 Tagen nach Rechtskraft des Bescheides zu ersetzen.