Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

.

Der dieses Übereinkommens wird wirksam im Falle eines Krieges zwischen zwei oder mehreren Vertragsmächten.

Der ist verbindlich in den Beziehungen zwischen einer kriegführenden Vertragsmacht und den neutralen Mächten, die gleichfalls Vertragsmächte sind.