Amtsrevision
. Der Landeshauptmann ist berechtigt, gegen Beschlüsse und Erkenntnisse eines Verwaltungsgerichts in Beschwerdeverfahren gegen Bescheide gemäß Revision wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Amtsrevision
. Der Landeshauptmann ist berechtigt, gegen Beschlüsse und Erkenntnisse eines Verwaltungsgerichts in Beschwerdeverfahren gegen Bescheide gemäß Revision wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.