Anlage 4: Alarmwerte
zu
Als Alarmwerte gelten nachfolgende Werte:
Schwefeldioxid:
500 µg/m3, als gleitender Dreistundenmittelwert gemessen.
Stickstoffdioxid:
400 µg/m3, als gleitender Dreistundenmittelwert gemessen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anlage 4: Alarmwerte
zu
Als Alarmwerte gelten nachfolgende Werte:
Schwefeldioxid:
500 µg/m3, als gleitender Dreistundenmittelwert gemessen.
Stickstoffdioxid:
400 µg/m3, als gleitender Dreistundenmittelwert gemessen.