Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Diese Verordnung tritt, mit Ausnahme des , mit 1. November 2007 in Kraft.

(2) dieser Verordnung tritt mit 1. November 2008 in Kraft.

(3) Der Titel, , und 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 153/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.