8. Abschnitt
Überprüfung der Messkonzeptverordnung
. Eine Überprüfung der Messkonzeptverordnung ist jedenfalls in Intervallen von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Messkonzeptverordnung durchzuführen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
8. Abschnitt
Überprüfung der Messkonzeptverordnung
. Eine Überprüfung der Messkonzeptverordnung ist jedenfalls in Intervallen von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Messkonzeptverordnung durchzuführen.