Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Qualitätssicherung der Messdaten

. Zur Qualitätssicherung der Messdaten sind die Datenqualitätsziele gemäß Anlage 4 heranzuziehen. Die Referenzmethoden für die Messung von Quecksilber, PAHs sowie der Deposition von As, Cd, Ni und PAHs werden in Anlage 1 festgelegt.