2. Abschnitt
Kontrolle der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte des Staubniederschlags und seiner Inhaltsstoffe zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit
Einteilung des Bundesgebietes in Untersuchungsgebiete
. Jedes Bundesland ist ein Untersuchungsgebiet bezüglich der Messung von Staubniederschlag sowie Pb und Cd im Staubniederschlag im Hinblick auf die Überwachung der Immissionsgrenzwerte zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit.
