Festlegung des Beurteilungszeitraumes
. Der Beurteilungszeitraum für die in den Anlagen 1, 2 und 5 IG-L angeführten Schadstoffe ist das Kalenderjahr.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Festlegung des Beurteilungszeitraumes
. Der Beurteilungszeitraum für die in den Anlagen 1, 2 und 5 IG-L angeführten Schadstoffe ist das Kalenderjahr.