Wirkung der Maßnahmen
. Die in den bis 5 angeordneten Maßnahmen wirken direkt und bedürfen keiner gesonderten bescheidmäßigen Anordnung.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Wirkung der Maßnahmen
. Die in den bis 5 angeordneten Maßnahmen wirken direkt und bedürfen keiner gesonderten bescheidmäßigen Anordnung.