Sanierungsgebiet
. Als Sanierungsgebiet im Sinn des § 2 Abs. 8 IG-L wird das gesamte Gebiet der Bundeshauptstadt Wien festgelegt.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Sanierungsgebiet
. Als Sanierungsgebiet im Sinn des § 2 Abs. 8 IG-L wird das gesamte Gebiet der Bundeshauptstadt Wien festgelegt.