Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Bund übernimmt im Rahmen der Kapitalerhöhungen internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, folgende zusätzliche Kapitalanteile:

1. 19 501 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 Rechnungseinheiten im Rahmen der sechsten allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB-KE VI).

2. 22 832 zusätzliche Kapitalanteile von je 10 000 Euro im Rahmen der zweiten allgemeinen Kapi-talerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD-KE 2).

3. 3 081 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Fein-gehalt vom 1. Juli 1944 im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD-KE 2010 A).

4. 467 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feinge-halt vom 1. Juli 1944 im Rahmen der selektiven Kapitalerhöhung 2010 der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD-KE 2010 S).

5. 9 318 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feinge-halt vom 1. Jänner 1959 im Rahmen der neunten allgemeinen Kapitalerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank (IDB-KE 9).