. Die Übertragung gemäß ist unbeschadet der Bestimmungen des und b zulässig, wenn das Grundkapital der Aktiengesellschaft zunächst mit einer Million Schilling bestimmt ist und das Grundkapital zur Gänze vom Bund übernommen wird.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Übertragung gemäß ist unbeschadet der Bestimmungen des und b zulässig, wenn das Grundkapital der Aktiengesellschaft zunächst mit einer Million Schilling bestimmt ist und das Grundkapital zur Gänze vom Bund übernommen wird.